Die Behörden haben bislang nicht mitgeteilt, in wessen Auftrag der Mann arbeitete und ob das Gleis für die Arbeiten gesperrt war. Offen ist auch, welche Sicherungsmaßnahmen an diesem Vormittag im Einsatz waren. Ein Ergebnis der DEKRA-Untersuchung liegt noch nicht vor.
Für Arbeiten im Gleisbereich gelten in Deutschland feste Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 78, DGUV Regel 101-024). Vorrang haben gesperrte Gleise oder automatische Warnsysteme, die herannahende Züge über Schienenkontakte melden. Ist das nicht möglich, warnen Sicherungsposten die Arbeitenden mit Signalen. Das muss so früh geschehen, dass sie den Gleisbereich ohne Hast verlassen können. Ob und wie diese Regeln in Bergen angewendet wurden, ist Gegenstand der Ermittlungen.
Wir sprechen den Angehörigen und Kollegen des Verstorbenen unser Mitgefühl aus. Sobald die Behörden neue Erkenntnisse mitteilen, ergänzen wir diesen Artikel mit einem sichtbaren Aktualisierungsvermerk.
Bild: ICE am Bahnhof Bergen auf Rügen (Symbolbild, nicht vom Unfalltag). Foto: A.Savin, Wikimedia Commons, Lizenz: Free Art License (FAL 1.3). Bildquelle · Lizenztext